Pflegegrad 4: Leistungen, Antrag und Unterstützung

In der Pflege von Angehörigen ist es wichtig, über alle verfügbaren Leistungen und Bedingungen informiert zu sein, um die bestmögliche Unterstützung zu gewährleisten. Der Pflegegrad 4 stellt einen entscheidenden Schritt in diesem Prozess dar. Hier ist eine Zusammenfassung aller relevanten Informationen:

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Was genau ist der Pflegegrad 4?

Der Pflegegrad 4 wird Personen zuerkannt, deren Selbstständigkeit schwer beeinträchtigt ist. Im Vergleich zu früheren Pflegestufen wird nun weniger der zeitliche Aufwand, sondern vielmehr die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen bewertet.

Für den Pflegegrad 4 müssen Pflegebedürftige bestimmte Beeinträchtigungen in verschiedenen Bereichen aufweisen, die ihre Selbstständigkeit erheblich beeinträchtigen. Diese Beeinträchtigungen werden anhand eines Bewertungssystems ermittelt, das als "Neues Begutachtungsassessment" (NBA) bekannt ist. Für Pflegegrad 4 werden folgende Einschränkungen betrachtet:

Mobilität:

  • Kann die Person sich ohne fremde Hilfe fortbewegen?
  • Ist sie in der Lage, ihre Körperhaltung selbstständig zu verändern?
  • Wie gut kann sie sich im Raum bewegen?

Kognitive und kommunikative Fähigkeiten:

  • Ist die Person räumlich und zeitlich orientiert?
  • Kann sie selbstständig Entscheidungen treffen?
  • Kann sie ihre Bedürfnisse angemessen kommunizieren?

Verhaltensweisen und psychische Problemlagen:

  • Zeigt die Person regelmäßig psychische Probleme?
  • Wird dafür professionelle Hilfe in Anspruch genommen?

Selbstversorgung:

  • Kann die Person sich selbstständig waschen, kleiden und pflegen?
  • Wie gut kann sie alltägliche Aufgaben ohne Hilfe bewältigen?

Krankheits- oder therapiebedingte Belastungen:

  • Erfährt die Person durch ihre Krankheit oder Therapie besondere Belastungen?
  • Ist sie in der Lage, diese selbstständig zu bewältigen?

Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte:

  • Kann die Person ihren Alltag selbstständig organisieren?
  • Pflegt sie regelmäßig soziale Kontakte und ist aktiv am sozialen Leben beteiligt?

Um den Pflegegrad 4 zu erhalten, muss der Pflegebedürftige in den meisten dieser Bereiche erhebliche Beeinträchtigungen aufweisen. Die genaue Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder durch das Unternehmen Medicproof bei Privatversicherten, basierend auf den Ergebnissen des Begutachtungsverfahrens.

Pflegegrad 4 anstatt Pflegestufe 3

Seit 2017 gibt es Pflegegrade anstelle von Pflegestufen. Personen mit den alten Pflegestufen wurden automatisch in die entsprechenden Pflegegrade überführt. Der Pflegegrad 4 entspricht dabei in den meisten Fällen den früheren Pflegestufen 2 und 3.

Leistungen bei Pflegegrad 4

Pflegegeld

Für die häusliche Pflege durch Angehörige steht ein monatliches Pflegegeld in Höhe von 764 Euro zur Verfügung. Dieser Betrag wird durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz regelmäßig angepasst.

Entlastungsbeitrag

Ein Entlastungsbeitrag von 125 Euro monatlich dient der Unterstützung bei Betreuungs- und Entlastungsleistungen.

Pflegesachleistungen

Ambulante Pflegedienste können Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen. Der monatliche Betrag liegt bei 1.778 Euro.

Kurzzeitpflege

Für professionelle Kurzzeitpflege in einem Pflegeheim stehen jährlich 1.774 Euro zur Verfügung. Bei Nichtinanspruchnahme der Verhinderungspflege kann dieser Betrag sogar auf 3.386 Euro aufgestockt werden.

Verhinderungspflege

Für bis zu sechs Wochen im Jahr kann Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. Der Betrag liegt bei 1.612 Euro jährlich und kann um 806 Euro jährlich aufgestockt werden, wenn die Kurzzeitpflege nicht in Anspruch genommen wird.

Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege

Ab Juli 2025 wird ein gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege von 3.539 Euro eingeführt, um die Regelungen zu vereinfachen.

Tagespflege

Bei häuslicher Pflege kann ein Zuschuss für teilstationäre Sachleistungen von bis zu 1.612 Euro monatlich geltend gemacht werden.

Stationäre Pflege

Für vollstationäre Pflege stehen 1.775 Euro monatlich zur Verfügung.

Hilfsmittel, Beratungen, Zuschüsse für Wohnanpassung und sonstige Leistungen

Zusätzlich zu den genannten Leistungen stehen Hilfsmittel, Beratungen, Zuschüsse für Wohnanpassung und weitere Unterstützungen zur Verfügung.

Leistungen bei Pflegegrad 4 2023 2024
Pflegegeld (monatlich) 728 € 764 €
Pflegesachleistungen (monatlich) 1.693 € 1.778 €
Entlastungsbetrag (monatlich) 125 € 125 €
Vollstationäre Pflege (monatlich) 1.775 € 1.775 €
Teilstationäre Pflege (monatlich) 1.612 € 1.612 €
Kurzzeitpflege (jährlich) 1.774 € 1.774 €
Verhinderungspflege (jährlich) 1.612 € + (806 €) 1.612 € + (806 €)

Pflegegrad 4 beantragen

Der Pflegegrad 4 kann telefonisch oder schriftlich bei der an die Krankenkasse angeschlossenen Pflegekasse beantragt werden. Ein Gutachter des MDK oder von Medicproof wird die Einstufung vornehmen.

Informieren Sie sich bei Bedarf auch bei der Pflegekasse oder anderen Fachstellen, um individuelle Fragen zu klären.

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Pflege zuhause oder in der Pflegeeinrichtung?

Patienten mit Pflegegrad 4 können grundsätzlich sowohl zuhause betreut werden als auch in einer Pflegeeinrichtung untergebracht werden. Die Entscheidung darüber hängt von verschiedenen Faktoren ab und sollte individuell getroffen werden, unter Berücksichtigung der Bedürfnisse des Pflegebedürftigen sowie der Ressourcen und Möglichkeiten der Familie oder der Betreuungspersonen. Hier sind einige Überlegungen, die bei der Entscheidung helfen können:

Betreuung zuhause:

Vieles spricht dafür, pflegebedürftige Patienten zuhause zu betreuen.

  1. Vertrautes Umfeld: Das Verbleiben in den eigenen vier Wänden kann dem Pflegebedürftigen ein Gefühl von Sicherheit und Geborgenheit vermitteln und ihm dabei helfen, sich besser zu fühlen.
  2. Individuelle Betreuung: Zuhause kann die Pflege individuell auf die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen zugeschnitten werden, und es besteht die Möglichkeit, eine persönliche Beziehung zu den Betreuungspersonen aufzubauen.
  3. Familiäre Unterstützung: Die Pflege zuhause ermöglicht es den Angehörigen, aktiv an der Betreuung teilzunehmen und eine wichtige Rolle im Leben des Pflegebedürftigen zu spielen.
  4. Technologische Unterstützung: Durch den Einsatz von Technologie und modernen Hilfsmitteln kann die Pflege zuhause erleichtert werden, beispielsweise durch Hausnotrufsysteme oder Telemedizinlösungen.

Pflegeeinrichtung:

In manchen Fällen ist eine Pflege zuhause nicht möglich, dann sind Pflegeeinrichtungen eine Alternative, allerdings auch kostspielig.

  1. Professionelle Versorgung: In Pflegeeinrichtungen stehen rund um die Uhr qualifizierte Pflegekräfte zur Verfügung, die eine intensive Betreuung und medizinische Versorgung gewährleisten können.
  2. Soziale Interaktion: In einer Pflegeeinrichtung haben Pflegebedürftige die Möglichkeit, an gemeinsamen Aktivitäten teilzunehmen und soziale Kontakte zu knüpfen, was zur geistigen und emotionalen Gesundheit beitragen kann.
  3. Entlastung der Angehörigen: Die Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung kann die Angehörigen entlasten und es ihnen ermöglichen, sich auf ihre eigenen Bedürfnisse zu konzentrieren und Zeit für sich selbst zu nehmen.
  4. Spezialisierte Pflege: In Pflegeeinrichtungen stehen oft spezialisierte Einrichtungen und Fachkräfte zur Verfügung, die auf die Bedürfnisse von Pflegebedürftigen mit verschiedenen Krankheitsbildern eingehen können.

Letztendlich sollte die Entscheidung für oder gegen eine Pflegeeinrichtung auf Basis einer gründlichen Abwägung aller relevanten Faktoren getroffen werden. Es kann auch eine Kombination aus häuslicher Pflege und zeitweiser Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung in Betracht gezogen werden, je nach den sich ändernden Bedürfnissen des Pflegebedürftigen und der Familie.

Häusliche Pflege von Patienten mit Pflegegrad 4

Die Pflege von Patienten mit Pflegegrad 4 zuhause kann durch verschiedene Maßnahmen gewährleistet werden, wobei die 24-Stunden-Pflege eine Option ist, um eine kontinuierliche Betreuung sicherzustellen.

Pflege durch Angehörige:

Angehörige können eine wichtige Rolle bei der Pflege von Patienten mit Pflegegrad 4 spielen. Sie können sich um die täglichen Bedürfnisse des Pflegebedürftigen kümmern, wie zum Beispiel bei der Körperpflege, beim Anziehen, beim Essen, bei der Mobilität und bei der Medikamentenverabreichung.

Unterstützung durch ambulante Pflegedienste:

Ambulante Pflegedienste können bei der Versorgung von Patienten mit Pflegegrad 4 zuhause helfen. Sie können professionelle Pflegekräfte zur Verfügung stellen, die den Pflegebedürftigen bei der Grundpflege unterstützen und bei Bedarf auch medizinische Leistungen erbringen.

Einsatz von 24-Stunden-Pflegekräften:

Die 24-Stunden-Pflege beinhaltet die kontinuierliche Betreuung und Pflege des Pflegebedürftigen durch speziell geschulte Pflegekräfte, die im Haus des Patienten leben und rund um die Uhr verfügbar sind. Diese Pflegekräfte können bei allen täglichen Aufgaben und Bedürfnissen des Pflegebedürftigen helfen und ihm sowohl körperlich als auch emotionalen Beistand leisten.

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Die Wahl der geeigneten Pflegeoption hängt von den individuellen Bedürfnissen und Vorlieben des Pflegebedürftigen sowie von den Möglichkeiten der Familie und des sozialen Umfelds ab. Es ist für Patienten wie Angehörige wichtig, eine Pflegesituation zu schaffen, die sowohl für den Pflegebedürftigen als auch für die Pflegenden angemessen ist und allen eine möglichst hohe Lebensqualität gewährleistet.