Bei der Bestimmung der Betreuungskosten spielen Ihre Bedürfnisse und die besonderen Qualifikationen der Betreuer/-innen eine ebenso große Rolle, wie die optimale Ausschöpfung der Vielzahl gesetzlicher Unterstützungen für pflegebedürftige Menschen und ihre Familien. Als wichtigen Teil unserer persönlichen Beratung legen wir größten Wert darauf, für Sie immer auch die bestmögliche Finanzierung zu erarbeiten.

Seit April 2022 ist Linara ein durch das LASV Brandenburg anerkannter Anbieter für Angebote zur Unterstützung im Alltag nach §45a SGB XI. Aktuell verfügen weniger als 1% der Unternehmen, die sog. 24h-Betreuung vermitteln, über eine solche Anerkennung. Dadurch profitieren Sie bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen von der Möglichkeit zusätzlicher finanzieller Erstattungen durch die Pflegekassen. Unsere Berater/-Innen sind qualifiziert, auch in komplexen Situationen den Überblick zu behalten. So ermöglichen wir Ihnen mit unserer Erfahrung eine qualitativ hochwertige und gleichzeitig kostengünstige 24h-Pflege.

Kosten für die Betreuung

Die Betreuungskosten ergeben sich aus dem Betreuungsumfang sowie der Qualifikation der Betreuungspersonen und richten sich nach der individuellen Betreuungssituation und Ihren Wünschen. Eine gute erste Orientierung für die zu erwartende monatliche Belastung bietet Ihnen die nachfolgenden Finanzierungsbeispiele. Bei der Berechnung wurden die ab dem 1.1.2024 geltenden Sätze für Pflegegeld und Sachleistungen angewendet.

Leichte Betreuungssituation

ab 95 €
   - 39 €
Erstattungen
56,- €/Tag
Merkmale
• Alleinlebende betreute Person
• Leicht eingeschränkte Mobilität
• Hilfe durch Rollator/Gehstock
• beginnende Demenz
• keine Inkontinenz
• Grundkenntnisse Deutsch (A1)
• Erste Betreuungserfahrung
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Mittelschwere Betreuungssituation

ab 99 €
   - 52 €
Erstattungen
47,- €/Tag
Merkmale
• Weitere Personen im Haushalt
• eingeschränkte Mobilität
• mittleres Demenzstadium
• Leichte Inkontinenz
• Erweiterte Deutschkenntnisse (A2)
• Demenzbetreuung
• Erweiterte Betreuungserfahrung
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Anspruchsvolle Betreuungssituation

ab 105 €
   - 61 €
Erstattungen
44,- €/Tag
Merkmale
• Zwei betreute Personen
• Bettlägerigkeit
• Transfer/Umlagern notwendig
• Fortgeschrittene Demenz
• Harn- oder Stuhl-Inkontinenz
• Gute Deutschkenntnisse (B1)
• Qualifizierte Demenzbetreuung
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Beispielrechnung zur Finanzierung

Leichte Betreuungssituation
(gerechnet auf 30 Tage, Pflegegrad 2, kein amb. Pflegedienst)
Linara Andere Anbieter
Gesamtbetreuungskosten: 95 € pro Tag 2.850 € 2.850 €
Entlastungsbetrag - 125 € -
Umgewandelte Pflegesachleistung bei Pflegegrad 2 - 304 € -
Übriges Pflegegeld bei Pflegegrad 2 - 199 € - 332 €
Eigenanteil an den Betreuungskosten 2.222 € 2.518 €
Verhinderungspflege (jährlich bis zu 2.418 €) - 200 € - 200 €
Steuererleichterungen (jährlich bis zu 4.000 €) - 333 € - 333 €
Effektive monatliche Belastung: 56 € pro Tag 1.689 € 1.985 €
  296 € Preisvorteil  
Mittelschwere Betreuungssituation
(gerechnet auf 30 Tage, Pflegegrad 3, kein amb. Pflegedienst)
Linara Andere Anbieter
Gesamtbetreuungskosten: 99 € pro Tag 2.970 € 2.970 €
Entlastungsbetrag - 125 € -
Umgewandelte Pflegesachleistung bei Pflegegrad 3 - 573 € -
Übriges Pflegegeld bei Pflegegrad 3 - 344 € - 573 €
Eigenanteil an den Betreuungskosten 1.928 € 2.397 €
Verhinderungspflege (jährlich bis zu 2.418 €) - 200 € - 200 €
Steuererleichterungen (jährlich bis zu 4.000 €) - 333 € - 333 €
Effektive monatliche Belastung: 47 € pro Tag 1.395 € 1.864 €
  469 € Preisvorteil  
Anspruchsvolle Betreuungssituation
(gerechnet auf 30 Tage, Pflegegrad 4, kein amb. Pflegedienst)
Linara Andere Anbieter
Gesamtbetreuungskosten: 105 € pro Tag 3150 € 3150 €
Entlastungsbetrag - 125 € -
Umgewandelte Pflegesachleistung bei Pflegegrad 4 - 711 € -
Übriges Pflegegeld bei Pflegegrad 4 - 459 € - 765 €
Eigenanteil an den Betreuungskosten 1.855 € 2.385 €
Verhinderungspflege (jährlich bis zu 2.418 €) - 200 € - 200 €
Steuererleichterungen (jährlich bis zu 4.000 €) - 333 € - 333 €
Effektive monatliche Belastung: 44 € pro Tag 1.322 € 1.852 €
  530 € Preisvorteil  

Erläuterungen zum Preisbeispiel:

  1. Der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich wird ab Pflegegrad 1 zur Verfügung gestellt.
  2. Da kein ambulanter Pflegedienst vor Ort für Pflegeleistungen in Anspruch genommen wird, steht das volle Sachleistungsbudget des Pflegedienstes noch zur Verfügung. Aufgrund der landesrechtlichen Anerkennung  von Linara als Anbieter von Alltagsunterstützungsleistungen nach §45a SGB XI können bis zu 40 % des Sachleistungsbudgets für die Dienstleistung von Linara erstattet werden (sogenannte Sachleistungsumwandlung gem. § 45a Abs. 4 SGB XI).
  3. Das verbleibende Pflegegeld wird an die versicherte Person ab Pflegegrad 2 monatlich zur freien Verfügung ausgezahlt.
  4. Der Betrag der Verhinderungspflege setzt sich zusammen aus dem Grundbetrag 1.612 € zuzüglich max. 806 € aus der Kurzzeitpflege. Um das Verhinderungspflegegeld zu erhalten, müssen die Voraussetzungen des § 39, SGB XI erfüllt sein. Weiterführende Informationen zu diesen Leistungen erhalten Sie in unserem Ratgeberartikel zur Verhinderungspflege.
  5. Die Aufwendungen können als außergewöhnliche Belastung mit der Einkommenssteuer verrechnet werden oder bis zu einer Höhe von 4.000 € als haushaltsnahe Dienstleistung direkt von der Steuerlast abgezogen werden. Weiterführende Informationen erhalten Sie gern von Ihrem Kundenberater.

Detailliertere Informationen zu allen staatlichen Zuschüssen erhalten Sie auf der Detailseite zum Thema Zuschüsse und Förderungen.

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Vermittlungshonorar und Geld-zurück-Garantie

Für die Bedarfsanalyse, Vertragsanbahnung und Erstaufnahme erheben wir nach der Anreise Ihrer ersten Betreuungsperson ein einmaliges Honorar in Höhe von 384€ nur dann, wenn Sie mit der Betreuung zufrieden sind.

Ansonsten greift unsere Geld-zurück-Garantie: Falls Sie uns innerhalb von 7 Tagen nach der Anreise Ihrer ersten Betreuungsperson mitteilen, dass Sie mit der erbrachten Betreuungsdienstleistung nicht zufrieden sind und daher den Dienstleistungs- bzw. Personenbetreuungsvertrag beenden möchten. In diesem Fall wird kein Vermittlungshonorar von Linara erhoben.

Häufige Fragen und Antworten

Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt die Vermittlung?

Betreuerin umarmt Seniorin

Wir sorgen dafür, dass Sie eine rechtlich einwandfreie Dienstleistung auf Grundlage von geltendem EU-Recht erhalten. Die von Linara vermittelten Betreuerinnen und Betreuer sind entweder bei sorgfältig ausgewählten osteuropäischen Partnerunternehmen in ihrem Herkunftsland tätig (Entsendung) oder arbeiten auf selbstständiger Basis als Gewerbetreibende in Deutschland.

Die entsendeten Betreuungspersonen entrichten entsprechend den in den jeweiligen EU-Ländern geltenden gesetzlichen Regelungen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Die ordnungsgemäße Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen wird durch das Europäische Formblatt A1 dokumentiert. Für die entsendeten Betreuungspersonen, die sich in einem Angestelltenverhältnis befinden, findet das deutsche Mindestlohngesetz Anwendung. Von allen unseren Partnerunternehmen liegt uns die schriftliche Garantie vor, dass die Regelungen des Mindestlohngesetzes für alle Angestellten eingehalten werden.

Bei den selbstständigen Betreuungspersonen arbeiten wir ausschließlich mit Betreuerinnen und Betreuern zusammen, die ordnungsgemäß bei den zuständigen Gewerbe- und Finanzämtern gemeldet sind sowie über eine gültige Gewerbeanmeldung und Steuernummer verfügen.

Ist die Dienstleistung von Linara geprüft?

Im Jahr 2017 wurde Linara von der Stiftung Warentest getestet und dabei als besonders kundenorientiert ausgezeichnet. Linara zählt im Test zu den Anbietern, die bei der Vermittlung überzeugen. Positiv bewertet wurde auch der Umgang von Linara mit den Sozialversicherungsnachweisen der Betreuungspersonen (A1-Bescheinigung).

Im Rahmen von Routine-Maßnahmen wird Linara regelmäßig von den zuständigen Aufsichtsbehörden überprüft und alle bisher durchgeführten Kontrollen wurden ohne Beanstandungen abgeschlossen. Alle von uns verwendeten Dienstleistungsverträge sind von Rechtsanwälten auf juristische Korrektheit geprüft.

Wie sind die vertraglichen Rahmenbedingungen gestaltet?

Sie schließen einen Vertrag in deutscher Sprache über die gewünschte Betreuung ab. Einmal monatlich erhalten Sie eine Abrechnung per E-Mail und/oder per Post. Diese beinhaltet sämtliche Kosten, sowohl für die Betreuungsleistung  als auch für die Leistungen von Linara. Ihr fester Ansprechpartner bei Linara steht Ihnen bei allen Vertrags- und Rechnungsangelegenheiten jederzeit zur Verfügung.

Welche Kündigungsfrist gibt es?

Möchten Sie Ihren Vertrag kündigen, ist dies schriftlich mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen möglich. Im Todesfall gilt eine Kündigungsfrist von 7 Tagen. Wir werden die Abreise der Betreuungsperson in dieser Situation nach Ihren Wünschen organisieren.

Was ist, wenn die Chemie nicht stimmt oder ich mit der Leistung der Betreuungsperson nicht zufrieden bin?

Ihre Zufriedenheit liegt uns am Herzen. Daher wenden Sie sich in solchen Situationen bitte vertrauensvoll an Ihren festen Ansprechpartner bei Linara. Wir stehen Ihnen zur Seite, suchen eine für Sie passende Lösung und tauschen ggf. die Betreuungsperson aus. Wir sind so überzeugt von dem hohen Engagement unserer Mitarbeiter und der hohen Qualität der von uns vermittelten Betreuungsdienstleistung, dass wir Ihnen eine Geld-zurück-Garantie anbieten.

Was passiert bei Urlaub oder Krankheit der Betreuungsperson?

Der Urlaub Ihrer Betreuungsperson wird rechtzeitig in Rücksprache mit Ihnen geplant. Wir organisieren eine Vertretung, damit eine lückenlose Betreuung ermöglicht wird. Dabei ist es unser Bestreben, dass wir eine feste Betreuungsperson für Sie finden, die immer wieder zu Ihnen zurückkehrt.

Sollte Ihre Betreuungsperson erkranken und ihre Aufgaben nicht mehr ausführen können, werden wir Ihnen schnellstmöglich eine Vertretung vermitteln und zeitgleich die Abreise der erkrankten Betreuungsperson organisieren. Die Betreuerinnen und Betreuer sind krankenversichert, sodass eine akute Notfallbehandlung auch in Deutschland erfolgen kann.