Kurzzeitpflege - was ist das?

Pflegebedürftigkeit kann im Alter ganz plötzlich auftreten. Oft sind Betroffene und Angehörige mit der neuen Situation schnell überfordert und wissen nicht, wie die Pflege in Zukunft organisiert werden kann. Bis eine für die Bedürfnisse und Umstände des Pflegebedürftigen adäquate Lösung gefunden ist, bietet sich die Kurzzeitpflege an.

Was versteht man unter Kurzzeitpflege?

24 Stunden Betreuungsperson umarmt Seniorin im Garten

Kurzzeitpflege bezeichnet die vorübergehende Aufnahme in ein Pflege- oder Seniorenheim. Wenn es die Umstände erlauben, kann die Versorgung jedoch auch im eigenen Heim stattfinden. Die Kurzzeitpflege dient lediglich als Übergangslösung und ist auf 28 Tage begrenzt. Während der Senior durch die stationäre Einrichtung oder einen Pfleger zu Hause fürs Erste gut versorgt ist, sind die Angehörigen entlastet und haben Zeit die langfristig angestrebte Pflege zu organisieren.

Kosten Kurzzeitpflege

Die Tagespflegesätze der unterschiedlichen stationären Einrichtungen variieren. Hinzu kommen außerdem Tagessätze für Unterkunft und Verpflegung, deren Höhe die Einrichtungen individuell festlegen. Liegt bereits eine Pflegestufe vor, wird die Kurzzeitpflege von den Pflegekassen bezuschusst - bis zu 1.612 Euro für Kosten einer notwendigen Ersatzpflege bis zu 4 Wochen. Wer für den Selbstkostenanteil finanziell nicht aufkommen kann, hat die Möglichkeit einen entsprechenden Antrag bei den Sozialhilfeträgern zu stellen. In jedem Fall sollte man sich von der persönlichen Pflegekasse über einzelne Pflegeheime und deren Kosten für Kurzzeitpflege informieren lassen.

Kurzzeitpflege als Ersatzpflege

Nicht nur Menschen, die zum ersten Mal Pflege bedürfen, nutzen die Kurzzeitpflege als vorläufige Versorgungslösung. Sie kann außerdem von Personen in Anspruch genommen werden, deren Pfleger verhindert ist und die Versorgung für einen gewissen Zeitraum nicht übernehmen kann. Gründe hierfür sind beispielsweise Urlaub, Krankheit oder Stress. Die pflegende Person hat in diesem Fall den Anspruch auf Verhinderungspflegegeld für bis zu sechs Wochen in Höhe von bis zu 1.612 Euro, das bei der Pflegekasse beantragt werden kann.

Kurzzeitpflege zu Hause

Betagte Seniorin im Rollstuhl wird von einer Pflegekraft liebevoll umarmt

In der Regel wird die betreffende Person zur Kurzzeitpflege vorübergehend in einem Pflegeheim untergebracht. Diese Plätze müssen jedoch vorher gebucht werden, da sie oft nur begrenzt vorhanden sind. Außerdem möchten viele Pflegebedürftige die eigenen vier Wände ungern verlassen oder es ist ihnen aus physischen Gründen gar nicht möglich. Unter diesen Umständen kann die Ersatzpflege unter bestimmten Voraussetzungen auch zu Hause stattfinden.

Dazu ist es möglich, dass ein ambulanter Pflegedienst bis mehrmals täglich ins Haus kommt. Ob diese Form der Pflege geeignet ist, hängt stark vom Grad der Pflegebedürftigkeit ab: Der ambulante Dienst kann nur die Grundversorgung leisten, da er mehrere Patienten am Tag versorgen muss und nur stundenweise ins Haus kommen kann. Bei schwerer Krankheit ist diese Form der Ersatzpflege unzureichend.

Alternativ kann eine sogenannte 24 Stunden Betreuungsperson eingesetzt werden. Diese zieht mit in den Haushalt des Pflegebedürftigen ein und ist so rund um die Uhr anwesend. Auf diese Weise kann z.B. auch nachts Hilfe geleistet werden, wie etwa beim Toilettengang.

Auch nach der Kurzzeit- bzw. Ersatzpflege ist die Pflege zu Hause durch eine sogenannte 24 Stunden Betreuung eine der angenehmsten Versorgungsmodelle für den Pflegebedürftigen und seine Familie: Gemeinsam können sie die schönen Seiten des Lebens genießen, während eine umfassende Betreuung in der gewohnten Umgebung gewährleistet ist.