ALLTAGSKOMPETENZ VON SENIOREN

Der Begriff Alltagskompetenz beinhaltet, dass ein erwachsener Mensch seine alltäglichen Verrichtungen selbstständig und ohne Hilfe erfüllt. Er übernimmt Eigenverantwortung und kann unabhängig agieren.

Was bedeutet erheblich eingeschränkte Alltagskomeptenz?

Um eingeschränkte Alltagskompetenz handelt es sich dann, wenn die Betroffenen körperlich noch fit sind, jedoch geistige Einschränkungen haben. Das kann beispielsweise bei psychischen Erkrankungen oder auch bei Demenz der Fall sein. Im Allgemeinen wird dann eine regelmäßige Betreuung benötigt.

Wenn die Alltagskompetenz erheblich eingeschränkt ist, besteht unter Umständen Anspruch auf Betreuungsleistungen und/oder Betreuungsgeld. Um den Grad der Einschränkung festzustellen, besuchen und befragen Mitarbeiter vom Medizinischen Dienst (MDK) die Betroffenen.

24 Stunden Betreuungsperson umarmt Seniorin im Garten

Betreuungsleistungen bei eingeschränkter Alltagskompetenz

Ist die erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz durch einen Gutachter attestiert worden (Pflegestufen 1, 2 und 3), besteht ein Anspruch auf Betreuungshilfen. Seit Januar 2013 können zusätzliche Leistungen in der Pflege in Anspruch genommen werden, die auch Demenzkranken zugutekommen. Sie können Pflegegeld oder Pflegesachleistungen jetzt auch in der Pflegestufe 0 erhalten.

Zusätzliche Leistungen für pflegebedürftige Menschen

Neben Pflegesachleistungen sind auch eine hauswirtschaftliche Hilfe sowie Leistungen der Grundpflege möglich. Im Rahmen der sogenannten 24 Stunden Betreuung daheim leisten die Pflegerinnen und Pfleger dann Hilfe bei der Körperpflege, beim Umziehen und bei der Ernährung. Auch Spaziergänge und Begleitung bei Arztbesuchen sind hier beinhaltet. Da bei dieser Art der Betreuung die Pflegekraft mit im Haus wohnt, ist die Seniorenbetreuung sowohl für den Pflegebedürftigen als auch für die Angehörigen eine große Entlastung. Zudem sind die Angehörigen so auch viel beruhigter, da sie ihre Liebsten in guten Händen wissen.